Beschluss: Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung

Originalversion

1 Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der
2 Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in
3 der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante
4 technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in
5 greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung
6 erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief
7 greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen
8 dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu
9 warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im
10 Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential
11 der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten
12 Verständnis von so genanntem "geistigem Eigentum" basieren,
13 welches der angestrebten Wissens- oder
14 Informationsgesellschaft entgegen steht.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der
2 Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in
3 der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante
4 technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in
5 greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung
6 erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief
7 greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen
8 dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu
9 warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im
10 Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential
11 der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten
12 Verständnis von so genanntem "geistigem Eigentum" basieren,
13 welches der angestrebten Wissens- oder
14 Informationsgesellschaft entgegen steht.

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.