Beschluss: Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit
Originalversion
1 | Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem |
2 | Werk in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der |
3 | Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den |
4 | berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem |
5 | öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch |
6 | nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines |
7 | Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an |
8 | Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in |
9 | den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, |
10 | sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen |
11 | Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit. |
12 | |
13 | Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine |
14 | faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies |
15 | schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer |
16 | von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die |
17 | im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem |
2 | Werk in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der |
3 | Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den |
4 | berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem |
5 | öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch |
6 | nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines |
7 | Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an |
8 | Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in |
9 | den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, |
10 | sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen |
11 | Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit. |
12 | |
13 | Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine |
14 | faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies |
15 | schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer |
16 | von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die |
17 | im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein. |
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