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Informationelle Selbstbestimmung ins Grundgesetz


Die Piratenpartei sollte eine Aufnahme des Grundsatzes der informationellen Selbstbestimmung ins Grundgesetz fordern. Der Status dieses fundamentalen Rechtsgrundsatzes als Richterrecht ist vollkommen unzurreichend als Schutz in der modernen Informationsgesellschaft.


Diskussionen

  • BiberM ist dafür
    +2

    Die Idee ist sicher nicht verkehrt. Die Frage ist nur, ob es realistisch ist. Das heißt, sobald es im Grundgesetzt verankert ist, wie geht man dann mit Technologien um, bei denen die Selbstbestimmung nicht in vollem Maße möglich ist (aus rein technischer Sicht)?

    Bezieht sich dei Selbstbestimmung auf eine Einschränkung von vornherein (d.h. vor Veröffentlichung von Informationen; meiner Meinung nach nicht immer durchsetzbar) oder als Reaktion des Bürgers (Widerspruch, Antrag auf Löschung, etc.). Letzteres könnte durchaus möglich sein, doch dann sollte diese Abgrenzung auch eindeutig im Gesetzestext enthalten sein.

  • liqd e.V. ist dafür
    0

    seöbstbestimmung ist immer gut

Versionen


  • 1 Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen
    2 Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu soll ein
    3 Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem
    4 Grundgesetz nicht nur abgeleitet werden, sondern in den
    5 Kern der deutschen Rechtsprechung aufgenommen werden.
    6
    7 Weiterhin müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten
    8 völlig unabhängig agieren können. Neue Methoden wie das
    9 Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen
    10 Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung
    11 aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person
    12 herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den
    13 Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und
    14 wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und
    15 gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der
    16 Daten haben.
    17
    18 Erhebung und Nutzung biometrischer Daten und Gentests
    19 erfordern aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eine
    20 besonders kritische Bewertung und Kontrolle von
    21 unabhängiger Stelle. Der Aufbau zentraler Datenbanken mit
    22 solchen Daten muss unterbleiben. Generell müssen die
    23 Bestimmungen zum Schutze personenbezogener Daten die
    24 Besonderheiten digitaler Daten, wie etwa mögliche
    25 Langlebigkeit und schwer kontrollierbare Verbreitung,
    26 stärker berücksichtigen. Gerade weil die Piratenpartei für
    27 eine stärkere Befreiung von Information, Kultur und Wissen
    28 eintritt, fordert sie Datensparsamkeit, Datenvermeidung und
    29 unabhängige Kontrolle von personenbezogenen Daten, die für
    30 wirtschaftliche oder Verwaltungszwecke genutzt werden und
    31 damit geeignet sind, die Freiheit und die informationelle
    32 Selbstbestimmung des Bürgers unnötigerweise zu beschränken.

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