Version: "grundgesetz"
| 1 | Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen |
| 2 | Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu soll ein |
| 3 | Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem |
| 4 | Grundgesetz nicht nur abgeleitet werden, sondern in den Kern |
| 5 | der deutschen Rechtsprechung aufgenommen werden. |
| 6 | |
| 7 | Weiterhin müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten |
| 8 | völlig unabhängig agieren können. Neue Methoden wie das |
| 9 | Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen |
| 10 | Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung |
| 11 | aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person |
| 12 | herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den |
| 13 | Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und |
| 14 | wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und |
| 15 | gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der |
| 16 | Daten haben. |
| 17 | |
| 18 | Erhebung und Nutzung biometrischer Daten und Gentests |
| 19 | erfordern aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eine |
| 20 | besonders kritische Bewertung und Kontrolle von unabhängiger |
| 21 | Stelle. Der Aufbau zentraler Datenbanken mit solchen Daten |
| 22 | muss unterbleiben. Generell müssen die Bestimmungen zum |
| 23 | Schutze personenbezogener Daten die Besonderheiten digitaler |
| 24 | Daten, wie etwa mögliche Langlebigkeit und schwer |
| 25 | kontrollierbare Verbreitung, stärker berücksichtigen. Gerade |
| 26 | weil die Piratenpartei für eine stärkere Befreiung von |
| 27 | Information, Kultur und Wissen eintritt, fordert sie |
| 28 | Datensparsamkeit, Datenvermeidung und unabhängige Kontrolle |
| 29 | von personenbezogenen Daten, die für wirtschaftliche oder |
| 30 | Verwaltungszwecke genutzt werden und damit geeignet sind, |
| 31 | die Freiheit und die informationelle Selbstbestimmung des |
| 32 | Bürgers unnötigerweise zu beschränken. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen |
| 2 | Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu soll ein |
| 3 | Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem |
| 4 | Grundgesetz nicht nur abgeleitet werden, sondern in den |
| 5 | Kern der deutschen Rechtsprechung aufgenommen werden. |
| 6 | |
| 7 | Weiterhin müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten |
| 8 | völlig unabhängig agieren können. Neue Methoden wie das |
| 9 | Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen |
| 10 | Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung |
| 11 | aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person |
| 12 | herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den |
| 13 | Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und |
| 14 | wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und |
| 15 | gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der |
| 16 | Daten haben. |
| 17 | |
| 18 | Erhebung und Nutzung biometrischer Daten und Gentests |
| 19 | erfordern aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eine |
| 20 | besonders kritische Bewertung und Kontrolle von |
| 21 | unabhängiger Stelle. Der Aufbau zentraler Datenbanken mit |
| 22 | solchen Daten muss unterbleiben. Generell müssen die |
| 23 | Bestimmungen zum Schutze personenbezogener Daten die |
| 24 | Besonderheiten digitaler Daten, wie etwa mögliche |
| 25 | Langlebigkeit und schwer kontrollierbare Verbreitung, |
| 26 | stärker berücksichtigen. Gerade weil die Piratenpartei für |
| 27 | eine stärkere Befreiung von Information, Kultur und Wissen |
| 28 | eintritt, fordert sie Datensparsamkeit, Datenvermeidung und |
| 29 | unabhängige Kontrolle von personenbezogenen Daten, die für |
| 30 | wirtschaftliche oder Verwaltungszwecke genutzt werden und |
| 31 | damit geeignet sind, die Freiheit und die informationelle |
| 32 | Selbstbestimmung des Bürgers unnötigerweise zu beschränken. |

NicolasS
das ist nur ein test :)