Version: "grundgesetz"
1 | Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen |
2 | Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu soll ein |
3 | Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem |
4 | Grundgesetz nicht nur abgeleitet werden, sondern in den Kern |
5 | der deutschen Rechtsprechung aufgenommen werden. |
6 | |
7 | Weiterhin müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten |
8 | völlig unabhängig agieren können. Neue Methoden wie das |
9 | Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen |
10 | Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung |
11 | aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person |
12 | herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den |
13 | Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und |
14 | wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und |
15 | gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der |
16 | Daten haben. |
17 | |
18 | Erhebung und Nutzung biometrischer Daten und Gentests |
19 | erfordern aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eine |
20 | besonders kritische Bewertung und Kontrolle von unabhängiger |
21 | Stelle. Der Aufbau zentraler Datenbanken mit solchen Daten |
22 | muss unterbleiben. Generell müssen die Bestimmungen zum |
23 | Schutze personenbezogener Daten die Besonderheiten digitaler |
24 | Daten, wie etwa mögliche Langlebigkeit und schwer |
25 | kontrollierbare Verbreitung, stärker berücksichtigen. Gerade |
26 | weil die Piratenpartei für eine stärkere Befreiung von |
27 | Information, Kultur und Wissen eintritt, fordert sie |
28 | Datensparsamkeit, Datenvermeidung und unabhängige Kontrolle |
29 | von personenbezogenen Daten, die für wirtschaftliche oder |
30 | Verwaltungszwecke genutzt werden und damit geeignet sind, |
31 | die Freiheit und die informationelle Selbstbestimmung des |
32 | Bürgers unnötigerweise zu beschränken. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen |
2 | Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu soll ein |
3 | Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem |
4 | Grundgesetz nicht nur abgeleitet werden, sondern in den |
5 | Kern der deutschen Rechtsprechung aufgenommen werden. |
6 | |
7 | Weiterhin müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten |
8 | völlig unabhängig agieren können. Neue Methoden wie das |
9 | Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen |
10 | Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung |
11 | aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person |
12 | herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den |
13 | Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und |
14 | wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und |
15 | gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der |
16 | Daten haben. |
17 | |
18 | Erhebung und Nutzung biometrischer Daten und Gentests |
19 | erfordern aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eine |
20 | besonders kritische Bewertung und Kontrolle von |
21 | unabhängiger Stelle. Der Aufbau zentraler Datenbanken mit |
22 | solchen Daten muss unterbleiben. Generell müssen die |
23 | Bestimmungen zum Schutze personenbezogener Daten die |
24 | Besonderheiten digitaler Daten, wie etwa mögliche |
25 | Langlebigkeit und schwer kontrollierbare Verbreitung, |
26 | stärker berücksichtigen. Gerade weil die Piratenpartei für |
27 | eine stärkere Befreiung von Information, Kultur und Wissen |
28 | eintritt, fordert sie Datensparsamkeit, Datenvermeidung und |
29 | unabhängige Kontrolle von personenbezogenen Daten, die für |
30 | wirtschaftliche oder Verwaltungszwecke genutzt werden und |
31 | damit geeignet sind, die Freiheit und die informationelle |
32 | Selbstbestimmung des Bürgers unnötigerweise zu beschränken. |
NicolasS
das ist nur ein test :)