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Der freie Zugang zu Information und Bildung ist für die |
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Piraten ein elementares Grundrecht. Der Staat muss für |
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dieses Sorge tragen, um die gesellschaftliche Teilhabe |
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aller Menschen, ungeachtet ihrer sozialen Herkunft, zu |
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ermöglichen. Andererseits stellt die freie Entfaltung und |
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aktive Förderung von Bildung und Wissenschaft heute eine |
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unabdingbare Grundlage für die gesamtgesellschaftliche |
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Entwicklung dar. |
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Daher fordern die Piraten die Formulierung eines |
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allgemeinen Nutzungsprivilegs für Zwecke der Bildung und |
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Wissenschaft im deutschen Urheberrechtsgesetz, ähnlich dem |
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Fair-Use-Prinzip im Copyright-System der USA. |
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Grundsätzlich halten wir die Schrankenbestimmung bezüglich |
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Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen |
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Gebrauch weder inhaltlich noch formal für zumutbar. Wir |
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treten stattdessen für eine Generalklausel ein, die alle |
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Benutzungshandlungen legitimiert, die dem öffentlichen |
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Interesse dienen und die Entwicklung von Bildung und |
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Wissenschaft befördern. Insbesondere sind dies |
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nichtkommerzielle und transformative Nutzungen bestehender |
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Werke. |
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Da eine solche Reform heute in weiter Ferne scheint, |
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fordern die Piraten davon unabhängig eine sofortige |
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Überarbeitung des Urheberrechtsgesetzes in Punkten, die den |
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Informationszugang von Personen und Einrichtungen der |
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Bildung und Wissenschaft unmittelbar betreffen. |
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Zur Förderung von Open-Access-Publikationen in Bildung und |
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Wissenschaft schlagen wir die Einführung eines allgemeinen |
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und unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechts für die hier |
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tätigen Urheber vor. |
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Des Weiteren meinen wir, dass die öffentlichen |
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Zugänglichmachung von geschützten Werken für Unterrichts- |
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und Forschungszwecke zustimmungs- und vergütungsfrei sein |
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sollte. Insbesondere müssen hier die Bedingungen für den |
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Unterricht an Schulen verbessert werden und jegliche |
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überwiegend durch die öffentliche Hand finanzierte |
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Forschung in diese Schranke einbezogen werden. |
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Ebenso muss die öffentliche Wiedergabe von geschützten |
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Werken in Schulen und sozialen Einrichtungen ohne |
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Einschränkungen zustimmungs- und vergütungsfrei gestellt |
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werden. Wir fordern zudem, dass alle Einschränkungen in den |
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Regelungen zur Wiedergabe von Werken an elektronischen |
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Leseplätzen und zum elektronischen Kopienversand auf |
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Bestellung beseitigt werden, sodass diese technischen |
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Möglichkeiten in Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen |
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umfassend genutzt werden können. |
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Aufgrund der Problematik, dass verwaiste und seit längeren |
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Zeiträumen nicht mehr verwertete Werke in ihrer Nutzbarkeit |
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stark eingeschränkt sind, ist eine weitreichende und |
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nachhaltige Regelung zur öffentlichen Zugänglichmachung |
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dieser Werke dringend geboten. Elektronische |
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Zugänglichmachungen zu nichtkommerziellen Zwecken müssen |
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dabei begünstigt werden. |
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Die Piraten lehnen technische Schutzmaßnahmen |
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(Digital-Rights-Management-Systeme) und deren rechtlichen |
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Schutz aus informationsethischen, ökonomischen und |
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technischen Gründen grundsätzlich ab. Die künstliche |
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Verknappung bis hin zur Monopolisierung von Information |
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gefährdet insbesondere die gesamtgesellschaftlichen Ziele |
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von Bildung und Wissenschaft. |
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Aus diesem Grund fordern wir allen Schrankenbestimmungen |
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des Urheberrechts generell Vorrang gegenüber dem |
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rechtlichen Schutz technischer Maßnahmen einzuräumen. |
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Insofern kein gesetzliches Verbot der technischen |
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Schutzmaßnahmen erfolgt, muss ein verbindliches, öffentlich |
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kontrolliertes Lizenzierungsverfahren die rechtlich |
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korrekte Anwendung bzw. Aussetzung der technischen |
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Schutzmaßnahmen sicherstellen. |
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