Beschluss: Open Access in der Forschung
Originalversion
1 | Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder |
2 | geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen |
3 | Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls |
4 | meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im |
5 | Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen |
6 | werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der |
7 | Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. |
8 | Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, |
9 | Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der |
10 | Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn |
11 | abschöpfen. |
12 | |
13 | Wir unterstützen die Berliner Erklärung der |
14 | Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des |
15 | wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über |
16 | das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es |
17 | als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm |
18 | finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder |
2 | geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen |
3 | Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls |
4 | meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im |
5 | Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen |
6 | werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der |
7 | Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. |
8 | Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, |
9 | Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der |
10 | Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn |
11 | abschöpfen. |
12 | |
13 | Wir unterstützen die Berliner Erklärung der |
14 | Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des |
15 | wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über |
16 | das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es |
17 | als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm |
18 | finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen. |
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