Beschluss: Open Access in der Forschung
Originalversion
| 1 | Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder |
| 2 | geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen |
| 3 | Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls |
| 4 | meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im |
| 5 | Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen |
| 6 | werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der |
| 7 | Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. |
| 8 | Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, |
| 9 | Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der |
| 10 | Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn |
| 11 | abschöpfen. |
| 12 | |
| 13 | Wir unterstützen die Berliner Erklärung der |
| 14 | Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des |
| 15 | wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über |
| 16 | das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es |
| 17 | als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm |
| 18 | finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder |
| 2 | geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen |
| 3 | Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls |
| 4 | meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im |
| 5 | Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen |
| 6 | werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der |
| 7 | Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. |
| 8 | Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, |
| 9 | Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der |
| 10 | Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn |
| 11 | abschöpfen. |
| 12 | |
| 13 | Wir unterstützen die Berliner Erklärung der |
| 14 | Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des |
| 15 | wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über |
| 16 | das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es |
| 17 | als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm |
| 18 | finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen. |
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