Beschluss: Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit

Originalversion

1 Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem
2 Werk in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der
3 Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den
4 berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem
5 öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch
6 nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines
7 Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an
8 Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in
9 den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt,
10 sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen
11 Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit.
12
13 Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine
14 faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies
15 schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer
16 von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die
17 im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem
2 Werk in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der
3 Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den
4 berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem
5 öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch
6 nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines
7 Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an
8 Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in
9 den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt,
10 sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen
11 Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit.
12
13 Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine
14 faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies
15 schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer
16 von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die
17 im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

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