Beschluss: Förderung freier Software

Originalversion

1 Wir setzen uns für die Förderung von Software ein, die von
2 allen uneingeschränkt benutzt, untersucht, verbreitet und
3 verändert werden kann. Diese sogenannte Freie Software
4 garantiert ihren Nutzerinnen alle wesentlichen Freiheiten,
5 die notwendig sind, um die Kontrolle über ihre technischen
6 Systeme selbst zu übernehmen und diese gegebenenfalls
7 kollektiv und demokratisch weiter zu entwickeln. Dies
8 leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung von
9 Autonomie und Privatsphäre aller Nutzer. Insbesondere
10 Bildungseinrichtungen und die gesamte öffentliche Verwaltung
11 sollen schrittweise darauf hinarbeiten ihre gesamte
12 technische Infrastruktur auf Freie Software umzustellen, um
13 so langfristig Kosten für die öffentlichen Haushalte und die
14 Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu reduzieren.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Wir setzen uns für die Förderung von Software ein, die von
2 allen uneingeschränkt benutzt, untersucht, verbreitet und
3 verändert werden kann. Diese sogenannte Freie Software
4 garantiert ihren Nutzerinnen alle wesentlichen Freiheiten,
5 die notwendig sind, um die Kontrolle über ihre technischen
6 Systeme selbst zu übernehmen und diese gegebenenfalls
7 kollektiv und demokratisch weiter zu entwickeln. Dies
8 leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung von
9 Autonomie und Privatsphäre aller Nutzer. Insbesondere
10 Bildungseinrichtungen und die gesamte öffentliche Verwaltung
11 sollen schrittweise darauf hinarbeiten ihre gesamte
12 technische Infrastruktur auf Freie Software umzustellen, um
13 so langfristig Kosten für die öffentlichen Haushalte und die
14 Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu reduzieren.

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.